Kassenleistung
Voraussetzungen für eine Gratis-Zahnspange der staatlichen Krankenkassen
Wer die Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange erfüllt, wird von uns als kieferorthopädische Praxis nach einem internationalen Index – IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) bestimmt.
Die wichtigste Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall der Behandlungsbeginn vor der Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei schweren Fällen kann eine Vorbehandlung schon im frühkindlichen Alter ab 6 Jahren notwendig sein. In der Regel haben Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12. und 18. Jahren, bei einem Schweregrad von 4 oder 5 nach der internationalen IOTN-Skala, einen Anspruch auf Kassenleistung für eine festsitzende Gratis-Zahnspange.
Die interzeptiven Behandlungen bei Kindern vor dem 10. Lebensjahr mit IOTN 4 oder 5 nach §153a ASVG 1.500.- bis 3.000.- €
Für die Hauptbehandlung mit der festsitzenden Zahnspange bei Jugendlichen, die sich meist über 3 Jahre erstreckt, von IOTN 4 oder 5 nach §153a ASVG muss mit 4.700.-€ bis 8.500.- € gerechnet werden.
Die IOTN-Feststellung wird mit 65,- € verrechnet, sofern keine weitere Behandlung im Anschluss erfolgt.
Die Kosten Ihrer individuellen Therapie können auf die Dauer der Behandlung aufgeteilt werden. Somit ist eine Zahlung in Teilrechnungen oder Raten möglich.
Wir informieren Sie gerne individuell und persönlich über Ihre Möglichkeiten!
Zuschüsse für kieferorthopädische Behandlungen
Sollten Sie die Voraussetzungen für eine Gratis-Zahnspange nicht erfüllen, so verhalten sich bei uns die Abrechnungsmodalitäten wie folgt:
Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung einen Zuschuss für die jeweilige Behandlung zu beantragen. Das heißt, Sie übernehmen die Rechnung und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme ein.
Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten erstattet, hängt sowohl von der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung als auch von der Art der Behandlung ab. Die Entscheidung über die Kostenübernahme obliegt ausschließlich den Krankenversicherungen und kann von uns nicht beeinflusst werden. Bitte erkundigen Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Erstattung.
Fragen?
Das Team der Ordination Dr. Alexandra Scherer freut sich auf Sie!